Eine sogenannte einvernehmliche Scheidung sorgt für niedrigere Kosten bei einer Scheidung. Zudem beschleunigt diese den Ablauf vor Gericht, da sich die Ehepartner bereits im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens über die wichtigsten Aspekte der Scheidung geeinigt haben. Eine Trennung im gegenseitigen Einverständnis und eine sich anschließende einvernehmliche Scheidung „im Guten“, bringt für die Eheleute ausschließlich Vorteile mit sich.

Trotz dieser Vorteile schaffen es viele Paar leider nicht, sich im Einvernehmen scheiden zu lassen. Lediglich jede 10. Scheidung wird nach Angaben des Landesamtes für Statistik in Fürth gemeinsam beantragt. Grundsätzlich ist zu beobachten, dass sich in Freistaat Bayern immer weniger Eheleute scheiden lassen. Im Jahr 2019 wurden 22.317 Scheidungen beurkundet. Das war ca. ein Prozent weniger als 2018. Positiv zu erwähnen ist, dass die Zahl der Scheidungen bereits seit 2011 kontinuierlich zurückgeht.

 

 

Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung

Notwendige Voraussetzung ist, dass die Ehepartner seit mindestens einem Jahr in Trennung leben. Das sogenannte Trennungsjahr muss also bereits abgeschlossen sein. Neben vollendetem Trennungsjahr haben die Ehepartner dafür Sorge zu tragen, dass die wichtigsten Eckpunkte der Scheidung bereits im Vorfeld in einer Vereinbarung zwischen beiden Partien einvernehmlich geregelt wurden. Hierzu wird gemeinsam mit dem beauftragten Scheidungsanwalt eine verbindliche außergerichtliche Einigung erarbeitet, die bei Bedarf noch von einem Notar zu beurkunden ist. Diese beinhalten meist Folgendes:

  • Klärung bzw. Einigkeit über den Zugewinnausgleich, falls kein Ehevertrag oder Gütertrennung vorliegen
  • Regelung von Trennungsunterhalt und der folgenden Unterhaltsansprüchen
  • Bei gemeinsamen Kindern: Regelung des Sorgerechts, des Umgangsrechts sowie die Festlegung der Höhe des Kindesunterhalts.
  • Erklärung zur Nutzung der bisherigen Ehewohnung.
  • Aufteilung des gemeinsamen Hausrats.

 

Rechtsanwalt reicht Scheidung ein

Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung gilt im deutschen Familienrecht allerdings der Anwaltszwang: Eine Scheidung ist nicht ohne Rechtsanwalt möglich. Jedoch reicht es aus, dass sich nur ein Ehepartner von einem Rechtsanwalt vertreten lässt. Der beauftragte Anwalt reicht den Scheidungsantrag am zuständigen Familiengericht ein.

 

 

Scheidungskosten – Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Die Anwaltskosten werden auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet. Diese sind abhängig vom Umfang der beratenden Leistung und vom Streitwert des Verfahrens. Grundsätzlich festzuhalten ist, dass die Anwaltskosten durch die Beauftragung lediglich eines Rechtsanwalts deutlich gesenkt werden können. Neben den Kosten für den beauftragten Anwalt fallen zudem Gerichtsgebühren an. Diese orientieren sich am Streitwert des Verfahrens.

 

 

Versorgungsausgleich beeinflusst Dauer der Scheidung

Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Eine Scheidung, bei der es keinerlei strittige Punkte gibt, kann sehr schnell innerhalb weniger Wochen erfolgen. Sobald strittige Punkte durch das Gericht geklärt werden müssen, oder auch ein Versorgungsausgleich während des Verfahrens durchzuführen ist, kann ein Scheidungsverfahren ein halbes Jahr, oder gar länger dauern.

 

 

Anwaltskanzlei Eckert aus Bamberg

Anwältin Eckert ist seit mehr als 15 Jahren erfolgreich im Familienrecht tätig und verfügt über umfassende Erfahrungen bei der Ausgestaltung von außergerichtlichen Einigungen im Rahmen von einvernehmlichen Scheidungen. Lassen Sie sich beraten und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin vor Ort.

Zur Terminvereinbarung können Sie gerne das Kontaktformular der Website nutzen.