Als Urlauber, der eine Pauschalreise bucht, genießen Sie schon heute eine umfassende Absicherung. So sind Sie beispielsweise über den so genannten Sicherungsschein gegen die Insolvenz des Veranstalters geschützt. Zudem können Sie bei Mängeln den Reisepreis mindern und Schadensersatz erstreiten. Diese Ansprüche sind Ihnen rechtlich durch das Pauschalreiserecht garantiert. Auf der folgende Seite finde Verbraucher weitere allgemeine Informationen zum Reiserecht und zur Leistung der Anwaltskanzlei Eckert.

Änderungen für Reisebüros 

 

Mit dem neuen Pauschalreiserecht greifen zahlreiche Änderungen, die auch für Reisebüros – also für den Vermittler einer Reise – relevant sind. So werden beispielsweise zukünftig viel mehr Reisen unter die Regelungen des Pauschalreiserechts fallen, da einzelne Bausteinen und Leistungen einer Reise, über die das Reisebüro einen Gesamtpreis bildet, als Pauschalreisen betrachtet werden. Zudem treten neue Kennzeichnungspflichten zum Schutz der Verbraucher in Kraft.

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich individuell beraten! Eine Beratung zu den Konsequenzen des neuen Pauschreiserechts ist jederzeit kurzfristig möglich.

 

 

Neues Pauschalreiserecht tritt am 01.07.2018 in Kraft

 

Ab Juli 2018 gelten in Deutschland neue Regelungen für Pauschalreisende. Buchungen, die ab dem 01.07.2018 durchgeführt werden, fallen dann unter das neue Pauschalreisegesetz, welches sich an der europäischen Pauschalreiserichtlinie orientiert. Folgende wichtige Änderungen beinhaltet das neue Gesetz:

  • Sie haben nun deutlich mehr Zeit, Reisemängel anzumelden. Genauer gesagt haben Sie nun bis zu 24 Monaten Zeit, Reisemängel anzuzeigen. Bisher war es notwendig, diese innerhalb eines Monats  anzumelden. Unabhängig von der längeren Frist zur Anmeldung der Ansprüche sind die Mängel vor Ort – also während Ihres Urlaubs – anzuzeigen. Wichtig ist es, dass Sie sich hierbei immer direkt an den Veranstalter Ihrer Reise wenden.

 

  • Bei besonderen Ereignissen sind die Veranstalter ab Juli verpflichtet, die Kosten für bis zu drei Übernachtungen zu übernehmen. Dies kann beispielsweise notwendig werden, wenn der Gast wegen eines Vulkanausbruchs, Wirbelsturms oder anderer Naturkatastrophe nicht zum geplanten Zeitpunkt zurückfliegen kann.

 

  • Ab dem 01.07.2018 werden einzelne Leistungen, über die das Reisebüro, oder die Online-Buchungsplattform einen Gesamtpreis bildet, als Pauschalreisen betrachtet. Beispielhaft ist hier die Buchung eines Fluges nebst Mietwagen zu nennen. Hier tritt die Fluggesellschaft als Mittler auf. Nach dem neuen Gesetz wird der Vermittler damit Veranstalter einer Pauschalreise und haftet damit für etwaig auftretende Reisemängel. Zukünftig ist also mit mehr abgeschlossenen Pauschalreisen zu rechnen.

 

  • Zudem sorgt das neue Gesetz für mehr Transparenz. Reisebüros als auch Online-Buchungsportale sind verpflichtet, den Reisenden zu informieren, ob seine Buchungen unter die Bestimmungen einer Pauschalreise fallen. Zur Vereinheitlichung der Information wurden gesetzliche Muster festgelegt, die hierfür zu verwenden sind. Wird keine Information weitergegeben, werden Reisebüros und Online-Portale als Veranstalter einer Pauschalreise betrachtet.

 

  • Als klare Verschlechterung für den Verbraucher stellt sich die Tatsache dar, dass nachträgliche Preiserhöhungen nun erst ab einer Höhe von acht Prozent ein kostenloses Sonderkündigungsrecht mit sich bringen. Nach alter Gesetzeslage konnte der Verbraucher seine Reise schon bei einer Erhöhung von fünf Prozent kostenlos stornieren.   Ein typischer Grund für die Verteuerung einer Reise ist beispielsweise der Anstieg der  Kerosinpreise.

 

  • Eine weitere negative Änderung betrifft die Vermittlung von Zimmern. Einzeln gebuchte Hotelzimmer, Ferienhäuser und Ferienwohnungen fallen nicht unter das Pauschalreiserecht. Damit hat der Verbraucher keine Möglichkeit, Schadenersatz einzuklagen, bspw. weil das Zimmer wegen Geruchsentwicklung oder Lärmbelästigung nicht zumutbar erscheint und damit die Qualität des Urlaubs gelitten hat.

 

  • Für das Segment der Tagesreise ist die letzte für den Verbraucher negative Änderung zu benennen: Das Pauschalreiserecht findet zukünftig nur Anwendung, wenn der Preis für die Tagesreise mindestens 500,- Euro beträgt.