Reiserecht
Ihr Anwalt für Reiserecht in Bamberg

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Rechtsanwältin und Expertin für Reiserecht

Durch das Reiserecht wird das Rechtsverhältnis zwischen Reisenden und Reiseveranstaltern oder auch Fluggesellschaften geregelt. Dabei findet das Rechtsgebiet nicht nur für die klassischen Urlaubsreisen und Erholungsreisen, sondern im gleichen Maße auch für Geschäftsreisen und Bildungsreisen Anwendung. Neben Leistungen zum Paketpreis, wie eine Pauschalreise oder ein Pauschalurlaub, gilt das Reiserecht auch für einzeln gebuchte, individuelle Leistungen, wie beispielsweise ein Flug, eine Unterkunft, oder auch der Transfer zum Flughafen sowie für separat gebuchte Ausflüge.

Anwältin Eckert aus Bamberg ist  bereits seit mehreren Jahren als Rechstanwältin auf dem Gebiet des Reiserechts tätig und konnte zahlreiche juristische Auseinandersetzung zu gunsten ihrer Mandaten erfolgreich abschließen. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen!

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Ein Fall für den Anwalt: Reisemängel Ihrer Pauschalreise oder Flugverspätung

Grundsätzliche Rechtsfolge eines Reisemangels ist die Minderung des Reisepreises. Auch nachträglich haben Sie ein Recht auf Minderung des Reisepreises. Wichtig ist, dass Sie den Mangel bereits vor Ort anzeigen. Weiterhin können in vielen Fällen Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden. Die Prüfung Ihrer Ansprüche erfolgt jedes Mal individuell, vereinbaren Sie daher einen persönlichen Termin und lassen Sie Ihre Ansprüche prüfen!

Bei einer Flugverspätung haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung wurde vom Gesetzgeber geregelt und beträgt bei Langstreckenflügen bis zu 600,- € pro Person. Bei Mittelstreckenflügen bis 3.500 km sind es 400,- € pro Person. Bei Kurzstreckenflügen bis 1.500 km stehen Ihnen 250,- € zu. Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn Ihr Flug unter das geltende EU-Recht fällt und Sie mehr als drei Stunden Verspätung bei Landung am Zielflughafen haben.

In der letzten Zeit ist zu beobachten, dass die Fluggesellschaften keine außergerichtlichen Einigungen (mehr) anstreben und deshalb in den meisten Fällen anwaltliche Hilfe und gerichtliche Unterstützung notwendig ist, um Ihre Ansprüche durchzusetzen!

Rechtsanwältin Marion Eckert verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Flugverspätungen, Pauschalreisen und Kreuzfahrten. So hat sie in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten in Fragen des Reiserechts erfolgreich vertreten, u.a. in Verfahren gegen:

  • AIDA Cruises
  • Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG
  • American Airlines
  • Air Europa
  • Bucher Reisen GmbH
  • Condor Flugdienst GmbH
  • Deutsche Lufthansa AG
  • Etihad Airways
  • FTI Group
  • Neckermann Reisen
  • RyanAir
  • SunExpress
  • Thomas Cook Touristik GmbH
  • TUI.com GmbH

Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zur Prüfung Ihrer Ansprüche! Und machen Sie von Ihrem Recht gebrauch!