Scheidungsanwalt Bamberg

Wer eine Scheidung einreichen will, der hat eine weitreichende persönliche Entscheidung getroffen. Überlassen Sie die nun anstehenden Konsequenzen nicht dem Zufall, sondern lassen Sie sich von einem erfahrenen Scheidungsanwalt beraten!
Die Anwaltskanzlei Eckert begleitet Sie vom Entschluss zur Scheidung bis hin zur rechtskräftigen Beendigung Ihrer Ehe – engagiert, verlässlich und persönlich für Sie erreichbar.

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Vier überzeugende Gründe für die Kanzlei Eckert, den Scheidungsanwalt aus Bamberg

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Anwalt oder Anwältin, ohne geht es nicht

Im Scheidungsverfahren besteht Anwaltspflicht. Und Sie haben die freie Wahl! Vertrauen Sie auf annähernd 15 Jahre Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Eckert!

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Persönliche Beratung und flexible Termine

Nach der Trennung ist die Zeit oft knapp. Wir vereinbaren daher stets individuelle persönliche Termine mit unseren Mandanten.

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Faire und transparente Preise

Keine Überraschungen bei den Scheidungskosten: Grundsätzlich ist die Höhe der Scheidungskosten gesetzlich geregelt. Durch eine Beratung auf Augenhöhe und eine gemeinsame Absprache des Vorgehens haben Sie stets volle Kostentransparenz.

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Telefonischer Erstkontakt oder Online-Terminvereinbarung

Nutzen Sie die Vorzüge einer modernen Website und hinterlassen Sie im Kontaktformular Ihre Telefonnummer und die Zeit, zu der Sie am besten erreichbar sind. Alternativ können Sie auch direkt online einen Termin vereinbaren.

So läuft eine Scheidung ab

Im Jahr 2019 beendeten 22.317 Paare in Bayern ihre Ehe. Und auch Ihr persönlicher Entschluss zur Scheidung wurde nach Abwägung nun final getroffen? Dann haben Sie sicher viele konkrete, Ihre private Situation betreffende, Fragen. Denn die in einer Vielzahl von Quellen frei zugänglichen allgemeinen Informationen zum Ablauf einer Scheidung können darauf keine Antwort geben.

Bitte beachten Sie, dass pauschale Antworten nur in den seltensten Fällen möglich und überhaupt sinnvoll sind. Die Beratung durch einen Anwalt im Familienrecht auf hohem Niveau setzt stets eine individuelle Auseinandersetzung mit der jeweiligen Situation voraus. Dies gilt selbst in Fällen von einvernehmlichen Scheidungen.

Meine Empfehlung: Vereinbaren Sie einen persönlichen Termin in der Kanzlei Eckert, damit Sie individuell – Ihre Bedürfnisse berücksichtigend – zum Ablauf Ihrer Scheidung beraten werden können.

scheidung unterschrift - Scheidungsanwältin Bamberg

Welche Voraussetzungen müssen für eine Scheidung erfüllt sein?

Damit ein Scheidungsantrag offiziell eingereicht werden kann, muss das Ehepaar seit mindestens einem Jahr getrennt voneinander leben. Das wird gelegentlich missverstanden. So müssen die Ehepartner nicht zwangsläufig in separaten Wohnungen gelebt haben, sondern bereits eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses reicht aus, um diese Grundvoraussetzung zu erfüllen.

Zu berücksichtigen ist: dieses Jahr, auch als Trennungsjahr bezeichnet, kann stark verkürzt werden, sofern ein sogenannter Härtefall vorliegt. Das ist der Fall, wenn die Ehe für einen der beiden Beteiligten unzumutbar geworden ist, beispielsweise bei Misshandlungen oder bei häuslicher Gewalt.

In Fällen, in den kein Härtefall vorliegt, soll das Trennungsjahr dazu führen, dass die Ehe noch einmal in Ruhe reflektiert werden kann. Schließlich ist eine Scheidung ein großer, zahlreiche Konsequenzen nach sich ziehender Schritt, der reiflich überlegt werden sollte.

Unabhängig davon, ob bei Ihnen ein Härtefall vorliegt, Sie das Trennungsjahr bereits hinter sich haben, oder Sie nicht sicher sind, ob Ihre Ehe juristisch gesehen als zumutbar gilt oder nicht: Die Kanzlei Eckert seht Ihnen in jeder Situation beratend zur Seite und ergreift die der Situation angemessenen und notwendigen Maßnahmen für Sie. 

Kontaktieren Sie Scheidungsanwältin Eckert und vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

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Ihr Scheidungsanwalt in Bamberg – das sind meine Leistungen

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Scheidungsantrag

Beratung, Einreichung

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Scheidungsverfahren

Von Einleitung bis Abschluss bin ich für Sie da

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Unterhaltszahlungen

Beratung, Prüfung und Berechnung

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Scheidungsfolgen­vereinbarungen

Beratung und Ausarbeitung

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Einvernehmliche Scheidungen

Beratung und Kommunikation mit der Gegenpartei

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Härtefallantrag

Beratung, ob eine Antragsstellung auch ohne Trennungsjahr möglich ist

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Versorgungsausgleich

Beratung, Prüfung und Berechnung

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Ehebedingte Zuwendungen

Beratung und ggf. Rückabwicklung

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Aufteilung des Vermögens / Zugewinnausgleich

Beratung, Prüfung und Berechnung

Telefonischer Erstkontakt oder Online-Terminvereinbarung

Sich über die Möglichkeit einer Scheidung zu informieren, ist ein erster notwendiger Schritt. Anschließend sich juristischen Rat einzuholen, stellt für viele eine weit größere Hürde dar.

Dennoch kann man Sie nur dazu ermutigen, sich so früh wie möglich Beistand und fachkundige Beratung durch einen Anwalt zu suchen. Denn nur so sparen Sie sich letzten Endes viel Zeit, Geld und vor allem auch Nerven, bevor Themen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Vermögensausgleich, Trennungsunterhalt und viele mehr schnell zu einer Überforderung in der ohnehin schon emotional angespannten Situation führen.

Hinterlassen Sie einfach und unverbindlich in diesem Formular Ihren Namen, Ihre Telefonnummer sowie den Zeitpunkt, zu dem Sie am besten erreichbar sind. In einem ersten Gespräch können wir dann zusammen alles Weitere klären. Alternativ können Sie über das Formular einen Terminwunsch für ein persönliches Gespräch angeben.

    Scheidung Kosten – hierauf müssen Sie sich einstellen

    Für eine realistische Einschätzung ist ein persönlicher Kontakt unumgänglich, damit Ihre Situation vollständig erfasst und bewertet werden kann. Grundsätzlich hängen die zu erwartenden Ausgaben von Anwaltskosten bis hin zu etwaigen Gerichtskosten von den folgenden beiden Punkten ab:

    1. Der Streitwert
    2. Weitere Aspekte, die für die Zukunft geregelt werden müssen, wie beispielsweise Unterhaltsregelungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen

    Um eine möglichst genaue Schätzung erhalten zu können, halten Sie für das Erstgespräch daher bitte folgende Daten bereit:

    • Nettoeinkommen pro Monat von Ihnen selbst sowie von Ihrem Ehepartner
    • Höhe von gemeinsamen Ersparnissen, Immobilien oder außerhaushaltlichen Wertgegenständen; juristisch als „Vermögen“ bezeichnet
    • Anzahl der Kinder
    • Ggf. Informationen zur Rentenversicherung beider Ehepartner

    Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich behandelt. Schon im Rahmen der Erstberatung wird offen über die sich aus Ihrer persönlichen Situation ergebenden Kosten, die von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich ausfallen können, informiert.

    Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!