Anwalt bei Flugverspätung
Flug gestrichen, Flugausfall und Flugannullierung
Rechtsanwalt hilft: Entschädigung bei Flugausfall und Flugverspätung
Wenn Sie von einer Annullierung Ihres Fluges oder einer Flugverspätung betroffen sind, ist der Ärger groß. Umso wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte als Fluggast kennen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, denn Sie haben folgende gesetzlich festgelegte Ansprüche:
- Rückerstattung der vollständigen Kosten für Ihr Ticket oder Sie nutzen Ihren Anspruch auf einen Ersatzflug (bei Flugausfall)
- Entschädigungsanspruch von bis zu 600 € (bei Flugverspätung und Flugausfall)
- Zudem hat die Fluggesellschaft Versorgungs- und Betreuungsleistungen für die Reisenden vor Ort sicherzustellen (bei Flugverspätung und Flugausfall)
Unabhängig von der Dauer der zu erwartenden Verzögerung, ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Sie als Fluggast umgehend über Verspätungen oder gar den Ausfall eines Fluges zu informieren.
Diese Leistungen stehen Ihnen zu. Informieren Sie sich im Folgenden über Ihre Rechte und mögliche Hindernisse auf dem Weg, Ihr Recht auch durchzusetzen.
Ein Fall für den Anwalt: Flugverspätung, Flugausfall und Flugannullierung
Eine Flugverspätung oder gar die Annullierung eines Fluges kosten Zeit und Nerven. Dies gilt im Besonderen für kurzfristige Verschiebungen der geplanten Urlaubsreise oder Dienstreise, weil ihr Flug gestrichen wurde oder mehrere Stunden Verspätung hat. Häufig beginnt damit dann das anstrengende Warten auf einen Ersatzflug, oder auf das Eintreffen des regulär geplanten Fluges.
Einziger Lichtblick zur Verkürzung der ungeplanten Wartezeiten ist die Aussicht auf eine Entschädigung von 250,- EUR bis zu 600,- Euro, die gemäß einer eindeutigen EU-Verordnung allen Reisenden gesetzlich zusteht, sofern ihr Flug unter das geltende EU-Recht fällt. Vereinfacht kann man sagen, dass die EU-Verordnung gilt, wenn der betreffende Flug innerhalb der EU gestartet ist. Zudem findet sie Anwendung falls der Abflughafen außerhalb der EU lag, der Zielflughafen hingegen innerhalb der EU lag und die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
Flugverspätung und Flugausfall am Flughafen Nürnberg
Alleine am „Albrecht Dürer“ Flughafen Nürnberg (NUE) finden im Jahr mehr als 64.000 Flüge statt. Mit Starts und Landungen der Fluggesellschaften Eurowings, Germania, Air France, Lufthansa, TUI Fly, Ryan Air und Vueling gehört der Airport zu den zehn größten in Deutschland. Im Vergleich zum „Franz Joseph Strauß“ Flughafen München (MUC), mit 405.000 jährlichen Flügen, oder dem Flughafen Frankfurt (FRA), mit 475.000 Flügen, ist das Aufkommen allerdings noch überschaubar groß. Nachvollziehbar ist es, dass es bei dieser beträchtlichen Anzahl an Flügen zu Flugausfälle und Flugverspätungen sowohl am Flughafen Nürnberg als auch an den Flughäfen München und Frankfurt kommen kann.
Deshalb brauchen Sie einen Anwalt!
Grundsätzlich zu berücksichtigen ist, dass kein Entschädigungsanspruch bei so genannten „außergewöhnlichen Umständen“ besteht. Und genau dieser Sachverhalt ist ein häufiger Streitpunkt, der anwaltliche Unterstützung für Sie als Geschädigten notwendig macht. Denn natürlich versuchen sich Fluggesellschaften auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, die für die Flugverspätung oder den Flugausfall ursächlich seien. Dies können beispielsweise schlechte Wetterbedingungen, Streiks, medizinische Notfälle oder Naturkatastrophen sein. Entscheidend ist hierbei allerdings die Fragestellung, ob diese Umstände ursächlichen Einfluss auf den von Ihnen gebuchten Flug hatten. Diesen Nachweis müssen die Fluggesellschaften erbringen. Aufgabe des Anwalts ist es wiederum, die Argumentation der Fluggesellschaft kritisch zu hinterfragen.
Denn beispielsweise bezogen auf das Argument von schlechten Wetterbedingungen muss die Fluggesellschaft konkret nachweisen, warum keine andere Flugroute gewählt werden konnte. Selbige Frage lässt sich ebenso für einen temporären oder regional begrenzten Streik von Fluglotsen stellen. Auch hier muss die Airline den Beweis erbringen, dass dieser die Ursache für den ausgefallenen Flug war und keine alternative Route in Betracht gezogen werden konnte. Es zeigt sich, dass sehr oft eine individuelle Auseinandersetzung mit den Fluggesellschaften nötig ist, um zu seinem Recht zu kommen.
Außergerichtliche Einigung „ auf eigene Faust“ mit wenig Erfolgschancen
Es ist in letzter Zeit zu beobachten, dass die Fluggesellschaften kaum noch außergerichtliche Einigungen anstreben und der Geschädigte deshalb in den meisten Fällen anwaltliche Hilfe und gerichtliche Unterstützung in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen!
Lassen Sie sich davon jedoch nicht abschrecken und machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch!
Bitte vereinbaren Sie einen persönlichen Termin zur Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Entschädigung! Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, trägt diese in den meisten Fällen die Kosten für das Verfahren.
Fluggast-Rechte und Reiserechtsexperte in Bamberg
Sechs überzeugende Gründe für die Anwaltskanzlei Eckert in Bamberg:
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