Allgemeines Vertragsrecht
Ihre Anwältin in Bamberg für Fragen zum Vertragsrecht

Startseite » Rechtsgebiete » Allgemeines Vertragsrecht

Anwalt für Vertragsrecht nach dem BGB

Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zu meinem Leistungsspektrum als Anwältin im Vertragsrecht  und zu den vertraglichen Fragen im Zivilrecht  nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch – BGB.

Das Rechtsgebiet „Vertragsrecht“ beschäftigt sich mit den gängigen Vertragsformen, wie beispielsweise mit dem Kaufvertrag oder mit dem Dienstvertrag. Ferner beschäftigt es sich mit Fragen zum Vertragsschluss und dessen Wirksamkeit, den vertraglichen Pflichten und mit den Konsequenzen bei Nichterfüllung vertraglich vereinbarter Pflichten. Als Anwältin leiste ich für meine Mandanten eine umfassende Beratungsleistung zu diesen Sachverhalten.

Die gesetzlichen Regelungen zur Ausgestaltung von Verträgen gelten dabei für alle Arten von Verträgen. Im BGB wird dargelegt, wie Verträge zustande kommen, unter welchen Voraussetzungen diese wirksam werden und wann Verträge erlöschen. Bei der Ausgestaltung von Verträgen werden den Vertragsparteien durch den Gesetzgeber viele Freiräume gegeben. Diese gelten jedoch nicht ohne Ausnahme. Vom Gesetzgeber wurden zwingende Regeln vorgegeben, von denen auch ein individuell aufgesetzter Vertrag nicht abweichen darf.

Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich individuell zu Ihren Fragen im Vertragsrecht beraten!

So erreichen Sie mich:
Promenadestraße 6
96047 Bamberg

Jetzt Termin vereinbaren:
0951 96436363

Online Termin vereinbaren

Rechtsanwältin aus Bamberg berät im praktischen Vertragsrecht

Die Anwaltskanzlei Eckert berät ihre Mandaten – Unternehmen als auch Privatpersonen – seit Gründung im Jahr 2005 umfänglich und stark praxisorientiert in allen Fragen des Vertragsrechts. So kann Anwältin Eckert große Erfahrung in der Ausgestaltung und der Prüfung von Verträgen aller Art vorweisen. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über die gängigen Vertragsarten:

  • Kaufvertrag
  • Werkvertrag
  • Dienstvertrag
  • Leasing-Vertrag
  • Lizenzvertrag

Zudem unterstützt die Kanzlei bei Anfechtungen von Verträgen und informiert Sie über Ihre Rücktrittsrechte und Widerrufsrechte von bereits geschlossenen Verträgen. Auch die Erstellung rechtswirksamer AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gehört zum Leistungsspektrum der Bamberger Kanzlei.

Ihr individuelles Anliegen und Ihre vertraglichen Fragen sind am Besten in einem initialen Telefonat zu erörtern. Gerne können Sie für die Kontaktaufnahme auch das Kontaktformular der Website nutzen. Als Bamberger Anwältin berate ich Sie zudem gerne persönlich in einem Termin vor Ort in meiner Kanzlei.