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Ich berate und vertrete Sie insbesondere im
Bereich des Familienrechts, Verkehrsrechts, Reiserechts, des Strafrechts (insb. Nebenklage/Opferschutz) sowie
dem Arbeitsrecht.
Familienrecht
Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse der Personen die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft sind Themen des Familienrechts. Für Sie als Ratsuchenden ist das Familienrecht ein sehr sensibles Rechtsgebiet. Wir bieten daher
fachliche Beratung sowie Einfühlungsvermögen
in dieser besonderen Situation.
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in den Bereichen Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Zusammen mit Ihnen und allen Beteiligten kann auf diese Weise eine akzeptable und interessengerechte Lösung herausgearbeitet werden. Schon im Vorfeld einer Scheidung können bereits Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen erarbeitet werden.
Unabhängig von einer Scheidung oder Trennung kann der Abschluss eines Ehevertrages zum Schutz des Familienvermögens z.B. bei der Übertragung eines Familienbetriebs oder bei Verzicht auf Unterhalt sinnvoll sein. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir beraten Sie gerne umfassen zu den angesprochenen Themen.
Achtung! Unterschreiben Sie keine Trennungsvereinbarung, Ehevertrag oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag ohne sich vorher Rechtsrat einzuholen. Rechtsanwälte sind von Berufs wegen parteiisch und nehmen daher vorrangig die Interessen ihres eigenen Mandanten wahr. Es gibt daher auch keine Scheidung, bei der sich beide Parteien einen gemeinsamen Rechtsanwalt nehmen können. Ein Anwalt kann immer nur eine der beiden Parteien vertreten. Wenn sich beide Ehepartner über sämtliche Scheidungsfolgen einig sind, benötigt nur der die Scheidung beantragende Partner einen Anwalt, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen zu können. Der andere Partner kann der Scheidung – ohne anwaltlich vertreten zu ein – zustimmen.
Verkehrsrecht
Sie hatten einen Verkehrsunfall?
Wir kümmern uns umfassend um Sie!
Wir wickeln diesen Unfall mit der
gegnerischen Haftpflichtversicherung ab und regulieren den Ihnen entstandenen Schaden.
Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalles geworden, so prüfen
wir darüber hinaus, ob Sie Anspruch auf Schmerzensgeld
etc. haben. In den meisten Fällen kann sich diese Überprüfung
für Sie lohnen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall
übernimmt die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung
die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren. Dies gilt auch
für die außergerichtlichen Kosten.
Nutzen Sie diese Möglichkeit. Rufen Sie uns an und
wir werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine optimale
Schadenswiedergutmachung zu erreichen.
Reiserecht
Sie sind mit Ihrer Urlaubsreise unzufrieden? Sie möchten auf Grund von Reisemängeln Ihren Reisepreis mindern oder Schadensersatz einforden. Beachten Sie hierbei vor allem die Fristen zur Geltendmachung Ihres Anspruches. Spätestens einen Monat nach Ende der Reise müssen die Mängel angezeigt worden sein.
Strafrecht
(insb. Nebenklage und Opferschutz)
Sie sind Opfer eines Gewaltverbrechens geworden? Dann haben Sie die Möglichkeit
im Rahmen einer Nebenklage Einfluss auf den Strafprozess gegen den Täter zu
nehmen.
Ich bin der Meinung, wer Opfer eines Verbrechens geworden ist und als Zeuge vor
Gericht aussagen muss, hat den bestmöglichen anwaltlichen Schutz verdient.
Die
nachhaltige Stärkung der Rechte der Opfer und der Schadenswiedergutmachung ist mir
ein besonderes Anliegen.
Insbesondere bei schweren Straftaten haben Sie einen Anspruch
auf anwaltliche Unterstützung. Kosten für diese
Unterstützung entstehen Ihnen in der Regel nicht. Sie
haben in dieser schwierigen Zeit Anspruch auf Unterstützung
- setzen Sie sich am besten gleich mit mir in Verbindung.
Weitere Unterstützung finden Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Weissen Ringes.
Arbeitsrecht
Sie haben eine Abmahnung oder gar eine unberechtigte Kündigung erhalten?
Dann ist schnelles Handeln geboten!
Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen
seit dem Zugang der Kündigung. Wird die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung
nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, ist die Kündigung
rechtswirksam. Um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden, sollten Sie schnell
handeln.
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