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Anwaltskanzlei Marion Eckert

 
 
 
Rechtsanwalt Bamberg
 

 

Anwaltskanzlei Eckert

Maria-Ward-Straße 40
96047 Bamberg

Tel.: 0951 - 2 99 89 33
Fax: 0951 - 2 99 89 34

E-Mail: Info @ KanzleiEckert.de

Unsere Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.

   
 

Privatpersonen

   

Ich berate und vertrete Sie insbesondere im Bereich des Familienrechts, Verkehrsrechts, Reiserechts, des Strafrechts (insb. Nebenklage/Opferschutz) sowie dem Arbeitsrecht.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse der Personen die durch Ehe, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Aber auch die Verwandtschaft ersetzenden Funktionen wie Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft sind Themen des Familienrechts. Für Sie als Ratsuchenden ist das Familienrecht ein sehr sensibles Rechtsgebiet. Wir bieten daher

fachliche Beratung sowie Einfühlungsvermögen

in dieser besonderen Situation.
Wir beraten und vertreten Sie  umfassend in den Bereichen Trennung, Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge und Umgang. Zusammen mit Ihnen und allen Beteiligten kann auf diese Weise eine akzeptable und interessengerechte Lösung herausgearbeitet werden. Schon im Vorfeld einer Scheidung können bereits Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen erarbeitet werden.

Unabhängig von einer Scheidung oder Trennung kann der Abschluss eines Ehevertrages zum Schutz des Familienvermögens z.B. bei der Übertragung eines Familienbetriebs oder bei Verzicht auf Unterhalt sinnvoll sein. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Wir beraten Sie gerne umfassen zu den angesprochenen Themen.

Achtung! Unterschreiben Sie keine Trennungsvereinbarung, Ehevertrag oder einen Lebenspartnerschaftsvertrag ohne sich vorher Rechtsrat einzuholen. Rechtsanwälte sind von Berufs wegen parteiisch und nehmen daher vorrangig die Interessen ihres eigenen Mandanten wahr. Es gibt daher auch keine Scheidung, bei der sich beide Parteien einen gemeinsamen Rechtsanwalt nehmen können. Ein Anwalt kann immer nur eine der beiden Parteien vertreten. Wenn sich beide Ehepartner über sämtliche Scheidungsfolgen einig sind, benötigt nur der die Scheidung beantragende Partner einen Anwalt, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht stellen zu können. Der andere Partner kann der Scheidung – ohne anwaltlich vertreten zu ein – zustimmen.

Verkehrsrecht

Sie hatten einen Verkehrsunfall?

Wir kümmern uns umfassend um Sie!

Wir wickeln diesen Unfall mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab und regulieren den Ihnen entstandenen Schaden.

Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalles geworden, so prüfen wir darüber hinaus, ob Sie Anspruch auf Schmerzensgeld etc. haben. In den meisten Fällen kann sich diese Überprüfung für Sie lohnen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall übernimmt die gegnerische KFZ-Haftpflichtversicherung die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren. Dies gilt auch für die außergerichtlichen Kosten.

Nutzen Sie diese Möglichkeit. Rufen Sie uns an und wir werden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um eine optimale Schadenswiedergutmachung zu erreichen.

Reiserecht

Sie sind mit Ihrer Urlaubsreise unzufrieden? Sie möchten auf Grund von Reisemängeln Ihren Reisepreis mindern oder Schadensersatz einforden. Beachten Sie hierbei vor allem die Fristen zur Geltendmachung Ihres Anspruches. Spätestens einen Monat nach Ende der Reise müssen die Mängel angezeigt worden sein.

Strafrecht (insb. Nebenklage und Opferschutz)

Sie sind Opfer eines Gewaltverbrechens geworden? Dann haben Sie die Möglichkeit im Rahmen einer Nebenklage Einfluss auf den Strafprozess gegen den Täter zu nehmen.

Ich bin der Meinung, wer Opfer eines Verbrechens geworden ist und als Zeuge vor Gericht aussagen muss, hat den bestmöglichen anwaltlichen Schutz verdient.

Die nachhaltige Stärkung der Rechte der Opfer und der Schadenswiedergutmachung ist mir ein besonderes Anliegen.

Insbesondere bei schweren Straftaten haben Sie einen Anspruch auf anwaltliche Unterstützung. Kosten für diese Unterstützung entstehen Ihnen in der Regel nicht. Sie haben in dieser schwierigen Zeit Anspruch auf Unterstützung - setzen Sie sich am besten gleich mit mir in Verbindung.

Weitere Unterstützung finden Sie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Weissen Ringes.

Arbeitsrecht

Sie haben eine Abmahnung oder gar eine unberechtigte Kündigung erhalten?

Dann ist schnelles Handeln geboten!

Die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen seit dem Zugang der Kündigung. Wird die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht, ist die Kündigung rechtswirksam. Um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden, sollten Sie schnell handeln.

 

 
 
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