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Unsere Korrespondenzsprachen sind Deutsch, Englisch,
Französisch und Italienisch. Diese wurden durch die internationale
Ausrichtung während meiner schulischen und juristischen
Laufbahn intensiviert. Die Überwindung von Sprachbarrieren
ist eine immanente Voraussetzung für grenzübergreifende
Rechtsangelegenheiten. Ich besitze ein weitreichendes Netzwerk
zu englisch- sowie italienischsprachigen Kollegen im Ausland.
Im Rahmen einer Korrespondenzanwaltschaft kann ich Sie bei
Bedarf auch im Ausland vertreten. Insbesondere zu dem für
Unternehmen sehr interessanten Wirtschaftsstandort der autonomen
Provinz Bozen bestehen hervorragende Kontakte zu Experten
auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts.
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