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Anwaltskanzlei Marion Eckert

 
 
 
Rechtsanwalt Bamberg
 

 

Anwaltskanzlei Eckert

Maria-Ward-Straße 40
96047 Bamberg

Tel.: 0951 - 2 99 89 33
Fax: 0951 - 2 99 89 34

E-Mail: Info @ KanzleiEckert.de

Unsere Öffnungszeiten:

Bitte vereinbaren Sie einen individuellen Termin.

 

   
 

Gebühren

   

Das Ziel meiner Kanzlei ist die optimale Beratung der Mandantschaft zu fairen und nachvollziehbaren Honoraren. Grundsätzlich erhalten Sie nach einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens eine Einschätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten. Diese Auskunft ist selbstverständlich kostenfrei. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist gesetzlich geregelt und hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Am 01.07.2004 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, das die bis dahin geltende Bundesrechtsanwalts-Gebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat. Dieses Gesetz regelt die Höhe der anfallenden Gebühren in Abhängigkeit vom jeweiligen Gegenstandswert. Ausserdem sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die individuell vereinbart werden.

Gegenstandswert

Der Gegenstandswert bestimmt die Höhe der anfallenden Gebühren. Es handelt sich dabei um den Wert, um den sich die beiden Parteien streiten. In einem individuellen - und selbstverständlich auch kostenlosen - Gespräch bewerten wir Ihre Erfolgsaussichten für den jeweiligen Rechtsstreit und Sie erhalten eine erste Einschätzung über Ihr ungefähres Kostenrisiko.

Welche der beteiligten Parteien die anfallenden Kosten begleichen muss, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.

Ausnahmen

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles muss der Unfallgegner (neben Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, Abschleppkosten, etc.) auch die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen.

Eine weitere Ausnahme stellen arbeitsrechtliche Verfahren in der ersten Instanz dar: Hier muß jede Partei die anfallenden Kosten selber tragen.

Erstberatung

Bevor die eigentliche und damit auch per Gesetz gebührenpflichtige rechtliche Beratung beginnt, klären wir Sie eingehend über die Chancen und Risiken Ihres Anliegens sowie die voraussichtlich anfallenden Kosten auf.

Für eine darüber hinaus gehende Erstberatung fallen Kosten entsprechend des Aufwandes dieser Beratung an. Maximal aber 190,00€ zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Privatpersonen).

Rechtsschutzversicherung

Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?

In diesem Falle sind die Kosten für Beratungen durch einen Rechtsanwalt sowie für eventuelle Prozesse möglicherweise durch Ihre Versicherung gedeckt.

Die Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie! Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin!

Prozesskostenhilfe

Sofern Ihr monatliches Nettoeinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Über diese Hilfen werden die Gebühren Ihres Anwaltes sowie im Falle eines Prozesses die anfallenden Gebühren des Gerichts abgedeckt. Nicht abgedeckt sind dabei die evtl. anfallenden Kosten des gegnerischen Anwalts.

Wenn Sie glauben Anspruch auf diese Hilfen zu haben, sprechen Sie mit uns: Wir werden dies für Sie abklären!

 

 
 
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