Das Ziel meiner
Kanzlei ist die optimale Beratung der Mandantschaft zu fairen und nachvollziehbaren
Honoraren. Grundsätzlich erhalten Sie nach einer kurzen Schilderung Ihres Anliegens eine Einschätzung der voraussichtlich anfallenden Kosten. Diese Auskunft ist selbstverständlich kostenfrei. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist gesetzlich
geregelt und hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab:
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Am 01.07.2004 ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in Kraft getreten, das die bis dahin geltende Bundesrechtsanwalts-Gebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat. Dieses Gesetz regelt die Höhe der
anfallenden Gebühren in Abhängigkeit vom jeweiligen Gegenstandswert. Ausserdem sind auch Honorarvereinbarungen möglich, die
individuell vereinbart werden.
Gegenstandswert
Der Gegenstandswert bestimmt
die Höhe der anfallenden Gebühren. Es handelt sich
dabei um den Wert, um den sich die beiden Parteien streiten.
In einem individuellen - und selbstverständlich auch
kostenlosen - Gespräch bewerten wir Ihre Erfolgsaussichten
für den jeweiligen Rechtsstreit und Sie erhalten eine
erste Einschätzung über Ihr ungefähres Kostenrisiko.
Welche der beteiligten Parteien die
anfallenden Kosten begleichen muss, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab.
Ausnahmen
Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles muss
der Unfallgegner (neben Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, Abschleppkosten, etc.) auch
die Kosten für Ihren Anwalt übernehmen.
Eine weitere Ausnahme stellen arbeitsrechtliche
Verfahren in der ersten Instanz dar: Hier muß jede Partei die anfallenden Kosten
selber tragen.
Erstberatung
Bevor die eigentliche und damit auch per Gesetz gebührenpflichtige rechtliche Beratung beginnt, klären wir Sie eingehend über die
Chancen und Risiken Ihres Anliegens sowie die voraussichtlich anfallenden Kosten auf.
Für eine darüber
hinaus gehende Erstberatung fallen Kosten entsprechend des
Aufwandes dieser Beratung an. Maximal aber 190,00€ zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer (bei Privatpersonen).
Rechtsschutzversicherung
Sie haben eine Rechtsschutzversicherung?
In diesem Falle sind die Kosten für Beratungen
durch einen Rechtsanwalt sowie für eventuelle Prozesse möglicherweise durch Ihre Versicherung gedeckt.
Die Abstimmung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir gerne für Sie! Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Termin!
Prozesskostenhilfe
Sofern Ihr monatliches Nettoeinkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe. Über diese Hilfen werden die Gebühren Ihres Anwaltes sowie im Falle eines Prozesses die anfallenden Gebühren des Gerichts abgedeckt. Nicht abgedeckt sind dabei die evtl. anfallenden Kosten des gegnerischen Anwalts.
Wenn Sie glauben Anspruch auf diese Hilfen zu haben, sprechen Sie mit uns: Wir werden dies für Sie abklären!
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